Wiedereintritt

Wie muss ich bei einem Wiedereintritt in die Katholische Kirche vorgehen?

Du warst einmal katholisch, hast dich aber vor einiger Zeit von der Katholischen Kirche abgewandt und bist aus der Kirchgemeinde ausgetreten. Eventuell durch neue Lebenserfahrungen oder einer veränderten Lebenssicht wächst in dir der Wunsch, wieder zur sichtbaren Gemeinschaft der Kirche zu gehören.

Gerne würdest du auch einige Dinge des Glaubens frisch kennenlernen und die Beziehung mit Jesus Christus neu aufbauen und stärken.

Vielleicht braucht es auch eine Versöhnung mit alten Geschichten und eine Klärung der eigenen Motivation und Erwartungen. Es ist Jesus Christus, der dich ruft. Er wartet auf dich!

Der erste Schritt...
Nimm mit dem Pfarrer oder der Seelsorger:in deines Wohnortes Kontakt auf. Diese erste Ansprechperson wird deine Anliegen und Fragen zum Weg zur Taufe mit dir besprechen. Durch diese Kontaktnahme entsteht noch keine Verpflichtung.

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Genügt es, wenn ich bei der Kirchgemeinde ein Gesuch der Wiederaufnahme mache?

Den Kirchenaustritt hast du wahrscheinlich nicht leichtsinnig gemacht. Egal, welche Motive du damals hattest, der Wiedereintritt in die Glaubensgemeinschaft der katholischen Kirche hat gewiss seine guten Gründe und ruft nach Vertiefung. Dieser Schritt ist nicht nur ein rechtlicher Akt, sondern eine Entscheidung, die tiefer im Leben wurzelt. Deswegen empfiehlt es sich unbedingt, mit deinem Pfarrer oder einer Seelsorger:in am Wohnort Kontakt aufzunehmen.

Ist für die Wiederaufnahme eine Vorbereitungszeit nötig?

Um in der Kirche (wieder) heimisch zu werden, ist es hilfreich, wenn du mit anderen Menschen in ähnlicher Situation deinen Glauben und die Beziehung zu Jesus Christus und der Kirche über eine gewisse Zeit vertiefen kannst.

Es ist sinnvoll, einen Wiedereintritt als Weg der Tauferneuerung zu gehen. Deswegen ist die Teilnahme an einem Katechumenat ideal. Es macht auch Sinn, diesen Schritt mit dem Sakrament der Versöhnung zu vollenden.

Muss ich nochmals getauft und/oder gefirmt werden?

Deine Taufe und die Firmung bleiben bestehen. Gott nimmt seine Zusage an dich nicht zurück. So brauchst du nicht wieder getauft oder gefirmt zu werden. Aber wahrscheinlich ist eine Erneuerung des Taufgelübdes in Verbindung mit dem Empfang des Sakramentes der Versöhnung angebracht.

Ich bin nicht formal aus der Kirche ausgetreten, aber habe mich von ihr distanziert

Gott schreibt auch auf krummen Zeilen gerade. Wohin dich der Lebensweg geführt hat: Gott hat dich nicht allein gelassen. Nun ist es offenbar für dich an der Zeit, deine Beziehung mit Gott auf ein neues Fundament zu stellen.

Ein Gespräch mit deinem Pfarrer oder einer Seelsorger:in kann aufzeigen, welche Schritte für deinen weiteren Weg mit Gott angebracht sind. Das mag den Empfang des Sakramentes der Versöhnung und die Erneuerung des Taufgelübdes beinhalten. Der Empfang der Heiligen Kommunion wird ein sichtbares Zeichen deiner Zugehörigkeit zum Leib Christi, der Kirche, sein.

Es ist sinnvoll, den eigenen Glaubensweg in Gemeinschaft mit anderen in ähnlicher Situation zu begehen und sich einem Katechumenat anzuschliessen.

«Ich glaube, das Leben ist reicher, wenn es in Gemeinschaft geteilt wird»

Floris-Jan, Einsiedeln

Dein Weg zurück in die Katholische Kirche

Vorbereitungszeit

Bei einem Kirchenaustritt behalten die Taufe und die Firmung ihre Gültigkeit. Deshalb mag es dich entlasten, wenn du im Grunde nur einen Brief an die Pfarrei deines Wohnortes mit dem Wunsch des Wiedereintritts zu schreiben brauchst, um wieder dazu zu gehören.

Vielleicht genügt dir persönlich dieser formale Akt nicht. Im Gespräch mit dem Pfarrer oder der Seelsorger:in vor Ort wirst du erkennen, welche anderen möglichen Schritte bei einer Rückkehr in die Katholische Kirche zu dir passen.

Wünschenswert ist die eigene Bereitschaft, sich auf einen geistlichen Weg zu begeben – im Gespräch mit einer Seelsorger:in, in einer kleinen Feier oder in vertiefter Auseinandersetzung mit dem Glauben. Der Wiedereintritt kann auch als Weg der Tauferneuerung gestaltet werden, auf dem du stufenweise – in Gemeinschaft mit Taufbewerber:innen in einem Katechumenat – Schritte der Neueingliederung vollziehst.